Wärmepumpe Förderung Deutschland 2026 – KfW & BEG Ratgeber

Wärmepumpe Förderung Deutschland 2026 – was Sie jetzt wissen müssen

Deutschland fördert Wärmepumpen so großzügig wie kaum ein anderes europäisches Land. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Hausbesitzer 30 bis 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Dieser Ratgeber erklärt genau, wer gefördert wird, wie viel Sie bekommen und wie Sie Schritt für Schritt Ihren Antrag stellen.

Die wichtigsten Zahlen für 2026

Bonus-Komponente Betrag Voraussetzung
Grundförderung 30 % Alle Wärmepumpen-Austausche im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus +20 % Ersatz von Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung
Einkommensbonus +30 % Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr (zu versteuern)
Maximale Förderquote 70 % Alle drei Boni kombiniert
Förderfähige Kostenobergrenze 30.000 € Für erste Wohneinheit
Maximaler Förderbetrag 21.000 € 70 % von 30.000 €

Was genau ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat 2021 die alten KfW- und BAFA-Förderprogramme abgelöst. Seit 2024 wird der Heizungstausch — und damit auch der Einbau einer Wärmepumpe — über die KfW gefördert (Programm 458); davor war das BAFA zuständig. Das BAFA fördert weiterhin andere Einzelmaßnahmen, etwa an der Gebäudehülle; die KfW vergibt zusätzlich BEG-Kredite für komplette Gebäudesanierungen.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Für die BEG-Förderung muss die Wärmepumpe folgende Anforderungen erfüllen:

  • COP ≥ 2,7 bei A2/W35 (Luft-Wasser-Wärmepumpe) oder ≥ 3,5 bei W10/W35 (Erdwärmepumpe)
  • Einbau durch einen zugelassenen Fachunternehmer
  • Austausch einer bestehenden Heizung in einem Gebäude, das seit mehr als 5 Jahren erstmals genutzt wird
  • Kein elektrischer Heizstab als primäre Wärmequelle

Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasser-Wärmepumpen sind alle förderfähig. Luft-Luft-Wärmepumpen (Split-Klimaanlagen im Heizbetrieb) fallen nicht unter die BEG-Einzelmaßnahmen.

Schritt für Schritt: So stellen Sie Ihren Antrag

  1. Angebote einholen von zugelassenen Fachbetrieben. Die Maßnahme noch nicht beauftragen – Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.
  2. Registrierung im KfW-Zuschussportal und Anlegen eines Antrags für den Heizungstausch.
  3. Antrag einreichen mit Angeboten und Gebäudedaten. Sie erhalten innerhalb weniger Wochen einen Zuwendungsbescheid.
  4. Maßnahme beauftragen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
  5. Verwendungsnachweis einreichen innerhalb von 36 Monaten: Rechnung, Fachunternehmerbestätigung, Bankdaten.
  6. Förderung erhalten – direkt auf Ihr Konto.

Weitere Vergünstigungen

Steuerliche Absetzbarkeit (§ 35c EStG)

Alternativ zur BEG-Förderung können Sie 20 % der förderfähigen Sanierungskosten von der Einkommensteuer absetzen (bis zu 40.000 € Steuerminderung über 3 Jahre). Für Besserverdienende oft vorteilhafter. BEG-Zuschuss und § 35c lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

KfW-Energieeffizienzkredite

Das KfW-Programm 261 bietet günstige Kredite (ab 4,06 % Effektivzins Stand Q1 2026) für umfassende Energiesanierungen einschließlich Wärmepumpen. Kredit und BEG-Zuschuss können bis zur Kostenhöchstgrenze kombiniert werden.

Typische Fehler vermeiden

  • ❌ Einbau starten, bevor der Förderantrag bewilligt wurde
  • ❌ Wärmepumpe von nicht zertifiziertem Fachbetrieb kaufen
  • ❌ BEG-Zuschuss und § 35c-Steuerabzug für dieselbe Maßnahme kombinieren
  • ❌ Modell wählen, das die COP-Anforderungen nicht erfüllt

Häufige Fragen

Gibt es Förderung auch für Neubauten?

Nein. BEG-Einzelmaßnahmen gelten nur für Bestandsgebäude. Neubauten werden über das BEG-Neubau-Programm gefördert, das auf die Gesamteffizienz des Gebäudes (QNG-Zertifizierung) abzielt.

Ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026 noch verfügbar?

Ja – der Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) bleibt 2026 für Haushalte bestehen, die fossil befeuerte Heizungen ersetzen. Der Einkommensbonus (+30 %) erfordert einen Einkommensnachweis über den letzten Steuerbescheid.

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