Wärmepumpe Förderung Deutschland 2026 – KfW & BEG Ratgeber

Wärmepumpe Förderung Deutschland 2026 – was Sie jetzt wissen müssen

Wer in einem bestehenden Wohngebäude eine alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann über die KfW einen Zuschuss erhalten. Zuständig ist das Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Ratgeber fasst die Förderbedingungen nach Angaben der KfW zusammen (Stand: 29.09.2026).

Die wichtigsten Zahlen für 2026

BestandteilHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Heizungstausch im bestehenden Wohngebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstgenutzte Wohneinheit (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz); Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung
Einkommensbonusbis zu 40 %Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (siehe unten)
Höchstfördersatz70 % bzw. 80 %80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit kindergeldberechtigtem Kind bis 40.000 €), sonst höchstens 70 %
Förderfähige Kostenbis 28.000 €Für die erste Wohneinheit (Einfamilienhaus)

Einkommensbonus im Detail

  • zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 40 %
  • bis 40.000 €: 30 %
  • bis 50.000 €: 10 %

Mit kindergeldberechtigtem Kind erhöhen sich die Grenzen jeweils um 10.000 €.

Was sich ab 2027 ändert

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028.
  • Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich (zum 01.02. und 01.08.) um 750 €.

Mehrfamilienhäuser und Vermietung

In Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten gestaffelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Vermieterinnen und Vermieter erhalten die Grundförderung, aber keine Boni. In Wohnungseigentümergemeinschaften stellt eine bevollmächtigte Person den Basisantrag; selbstnutzende Eigentümer können die Boni über eigene Zusatzanträge beantragen.

Schritt für Schritt zum Zuschuss

  1. Angebot einholen bei einem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem -Experten. Die KfW verlangt, dass die Maßnahme fachgerecht durch ein Fachunternehmen umgesetzt wird.
  2. Vertrag mit Bedingung schließen: Vor der Antragstellung schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung – der Vertrag gilt also nur, wenn die Förderung zugesagt wird.
  3. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen – vor Beginn des Vorhabens.
  4. Einbau durchführen lassen und nach Abschluss die geforderten Nachweise im Zuschussportal einreichen.
  5. Auszahlung des Zuschusses durch die KfW.

Zur Zwischenfinanzierung lässt sich der Zuschuss laut KfW mit dem Ergänzungskredit (Programme 358/359) kombinieren. Die verbindlichen Details zu Fristen und Nachweisen finden Sie im KfW-Zuschussportal.

Alternative: Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Statt des Zuschusses können Sie energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum auch steuerlich geltend machen: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Zuschuss und Steuerermäßigung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Welche Variante sich lohnt, klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Typische Fehler vermeiden

  • ❌ Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung unterschreiben
  • ❌ Mit dem Vorhaben beginnen, bevor der Antrag gestellt ist
  • ❌ Einbau ohne Fachunternehmen
  • ❌ Zuschuss und § 35c-Steuerermäßigung für dieselbe Maßnahme kombinieren

Häufige Fragen

Wird auch eine Split-Klimaanlage zum Heizen gefördert?

Das Programm 458 fördert den Tausch der Heizung. Ob ein bestimmtes Gerät förderfähig ist, prüfen Sie bitte vor dem Kauf anhand der KfW-Voraussetzungen und der Liste förderfähiger Anlagen.

Gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus 2026 noch?

Ja. Er beträgt aktuell 16 % und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Ab dem 01.08.2028 entfällt er. Wer eine fossile Heizung tauschen will, profitiert also von einem frühen Antrag.

Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die zum Zeitpunkt Ihres Antrags gültigen Bedingungen der KfW.

👉 Alle Wärmepumpen bei Jacobwarm ansehen

Zurück zum Blog